Arbeits- und Sozialrecht
Die Zurverfügungstellung der eigenen Arbeitsleistung auf der einen Seite bzw. die Inanspruchnahme fremder Arbeitsleistung auf der anderen Seite ist Kern umfangreicher gegenseitiger Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers einerseits und des Arbeitgebers andererseits. Da hier unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen, ist Uneinigkeit keine Seltenheit. Dr. Winfried Mutz bietet allgemeine und problembezogene Beratung bis hin zur gerichtlichen Verfolgung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Das Sozialrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit Ansprüchen aus der Sozialversicherung aufgrund geminderter Arbeitsfähigkeit oder etwa Pflegebedürftigkeit. Das betrifft etwa Pensionsansprüche, Pflegegeld und Renten. Die Verfolgung solcher Ansprüche gegenüber dem Sozialversicherungsträger bedarf nicht selten anwaltlichen Beistandes.