Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man im Sinne einer Definition jenen Teil der Rechtsordnung, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt, bestimmte Strafen androht und neben sonstigen Rechtsfolgen insbesondere Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht.
Für einen Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft und in weiterer Folge für den Angeklagten vor Gericht ist die bestmögliche Inanspruchnahme der diesem zukommenden Rechte zur effektiven Verteidigung essenziell.
Wesentlich für den Betroffenen ist daher – auf Basis eines besonderen Vertrauens – durch den Verteidiger in der "Ausnahmesituation" Strafverfahren begleitet, geleitet und beraten zu werden.