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Vertragsrecht

Die Schließung eines Vertrages bedeutet das Eingehen wechselseitiger Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Der vertragliche Inhalt entscheidet erfahrungsgemäß über das weitere Auskommen der Vertragsparteien und kann in weiterer Folge zum Streit führen. Gerne steht Dr. Winfried Mutz in vertraglichen Fragen, sei es Vertragsverfassung oder Vertragsprüfung, beratend und ausführend zur Seite.