Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsrecht beinhaltet eine Vielzahl von Strafbestimmungen, wobei mutmaßliches Zuwiderhandeln in einem Verwaltungsstrafverfahren mündet. Die Schlagworte "Straferkenntnis", "Strafverfügung", "Anonymverfügung" und "Organstrafverfügung" sind den meisten Personen aus eigener Erfahrung – nicht nur im Straßenverkehr – bestens bekannt. Nicht immer ist behördlichem Vorgehen und behördlichen Entscheidungen zu folgen. Kompetentes und daher auch effektives Vorgehen ist im Verwaltungsstrafrecht besonders wesentlich.